Jubiläumsgabe des Landes Tirol bei Jubelhochzeiten
Für alle Ehepaare, die das Fest der Goldenen Hochzeit (50 Jahre), der Diamantenen Hochzeit (60 Jahre) oder der Gnadenhochzeit (70 Jahre) feiern, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Gewährung der Jubiläumsgabe des Landes Tirol zu stellen. Die Jubiläumsgabe beträgt je nach Jubelhochzeit zwischen 750 Euro und 1.100 Euro.
Der Antrag ist von den Eheleuten spätestens innerhalb eines Jahres nach dem Hochzeitsjubiläum bei der Gemeinde Kössen einzubringen, Margit Dornauer (05375 6201 11) unterstützt Euch gerne dabei! Bitte die Heiratsurkunde mitbringen.
Voraussetzung ist die EU-Staatsbürgerschaft beider Eheleute, ein gemeinsamer Wohnsitz in Tirol seit mindestens 25 Jahren bis zur Jubelhochzeit sowie eine bestehende eheliche Lebensgemeinschaft.
KOORDINATIONSSTELLE FÜR PFLEGE UND BETREUUNG
Betroffene und pflegende Angehörige erhalten Beratung und kostenlose Informationen über Pflegeeinrichtungen, Pflegeorganisation und sozialrechtliche Grundlagen rund um das Thema Pflege. Durch eine bedürfnis- und bedarfsorientierte Beratung können Sie gleich an die richtigen Stellen weitervermittelt werden. Die Beratungen finden im Impulsraum im Sozialzentrum Kössen-Schwendt statt.
Immer Mittwoch: 5.2.2025, 5.3.2025
Die Beratungen finden AUSSCHLIESSLICH NACH VORANMELDUNG unter der Telefonnummer +43 664 11 77 449 statt.
Kontaktdaten:
Koordinationsstelle für Pflege und Betreuung Bezirk Kitzbühel
DGKP Sabine Holzer | Bahnhofstraße 10 | 6380 St. Johann i. Tirol
Mobil: +43 664 11 77 449 | Mail: care.kitzbuehel@liv.tirol
GUT INFORMIERT – kostenlose Sprechtage der Notare 2025
Sechs Mal finden 2025 die kostenlosen Sprechtage der Notare in Kössen statt. Jeweils am ersten Mittwoch der ungeraden Monate kommen im Wechsel die Notare Mag. Axel Reisenbauer, Mag. Josef Beihammer und Mag. Lothar Zimmeter nach Kössen.
Von 9:00 bis 12:00 Uhr bieten die Notare an diesen Tagen kostenlos ein erstes, kurzes Informationsgespräch an. Dabei haben Sie nach vorheriger Anmeldung (beim jeweiligen Notariat) die Möglichkeit, Rechtsberatungen und Rechtsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, insbesondere im Bereich Erb- und Testamentsrecht, Familienrecht, Immobilien- und Gesellschaftsrecht, oder auch Urkunden beglaubigt zu unterfertigen.
NÄCHSTE TERMINE:
Mittwoch, 5.3.2025 Mag. Beihammer 05352/90448
Die Beratungen finden im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes Kössen statt.