Gemeinde Walchsee will Nebenwohnsitze aufspüren

Werden die gekauften Wohnungen so genützt, wie sie bewilligt wurden? Seit mehreren Jahren schon macht das Land Tirol Druck auf die Gemeinden, sich des Themas anzunehmen. Der Walchseer Gemeinderat hat daher bei seiner letzten Sitzung am 19. Mai einer Security-Firma den Auftrag erteilt, diesbezüglich tätig zu werden.

Damit nicht gemeldete Nebenwohnsitze als solche entlarvt werden können, braucht es Detektive, die mit ihren Erfahrungen, ihrem Wissen und mit Know-how Fakten und Daten vorlegen können. Dabei geht es nicht darum, wohlhabende Käufer, die sich mehr als eine Immobilie leisten können, zu schikanieren. Der Hintergrund ist vielmehr der, dass seitens des Landes sehr viel Geld in den Wohnbau investiert wird. Damit will man aber der eigenen Bevölkerung behilflich sein, sich Wohnraum zu schaffen. Aber auch die Grundstücks- und Wohnungspreise werden durch Käufer in die Höhe getrieben, die „nur“ ihre Freizeit in Walchsee und oder anderen Gemeinden verbringen wollen. „In einer Nachbargemeinde der ,Unteren Schranne‘ liegt man bei den Grundstückspreisen zu Wohnzwe­cken bereits bei 1.000,– Euro und mehr pro Quadratmeter. Das ist für Einheimische nicht mehr leistbar“, kritisiert Bgm. Dieter Wittlinger.

In Walchsee wird derzeit relativ viel gebaut und natürlich gibt es diesbezüglich immer wieder Diskussionen im Gemeinderat, wer diese Wohnungen bezieht. Es werden Hauptwohnsitze angemeldet, doch dann erkennt man, dass die Wohnungen nur sporadisch bewohnt werden. Für die eigenen Bürger wird jedoch der Wohnungsraum immer beengter.

„Wir wollen nicht die Nutzer aufschrecken, dass ist vielmehr eine Folgeerscheinung davon“, erklärte Wittlinger. Viel wichtiger erscheint ihm, dass den Veräußerern klar wird, dass sie Käufer ansprechen, die tatsächlich mit „Kind und Kegel“ nach Walchsee ziehen wollen, um hier ihren Lebensmittelpunkt zu verbringen.

Seitens des Landes Tirol werden die Gemeinden nur aufgefordert, der diesbezüglichen Verpflichtung nachzukommen – was in Walchsee nun getan wird. Die Daten, die von den Mitarbeitern der Security-Firma, die als Kontrollorgan der Gemeinde Walchsee ausgewiesen sind und erhoben werden, gehen zur baurechtlichen Prüfung an die Gemeindeverwaltung und in weiterer Folge, sofern ein Verwaltungsstrafverfahren anhängig würde, an die BH Kufstein. Etwaige Verwaltungsstrafverfahren – diese können bis zur Rückabwicklung des Kaufes gehen – werden von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vorgenommen.

 

Kreisverkehr Seestraße/ B172

Die Gemeinde beharrt trotz der Einsprüche von Grund­eigentümern und der Landesstraßenverwaltung auf dem in der April-Sitzung beschlossenen Bebauungsplan. Bgm. Dieter Wittlinger will, dass der Erlassungsbeschluss in der GR-Sitzung vom 19.05. zur Rechtskraft des Bebauungsplans für den besagten Kreuzungs-Bereich führt. Das Baubezirksamt Kufstein weist darauf hin, dass die Gemeinde Walchsee auf Landesstraßen keine Planungskompetenz hat. Zudem gibt es noch diverse Unklarheiten bezüglich der notwendigen Grund­stücke zum Bau eines Kreisverkehrs. Derartige Ablösen werden jedoch ganz eindeutig durch das Tiroler Raumordnungsgesetz geregelt und dabei hat das öffentliche Interesse Vorrang.

Raumplaner Dip.Ing. Erich Ortner erklärte hingegen in seiner Stellungnahme zu den Einsprüchen, dass die festgelegten Straßenfluchtlinien, die seitens der Behörde kritisiert werden, sowohl die Errichtung eines Linksabbiegers, als auch die Errichtung eines Kreisverkehrs sicherstellen. Klar ist jedoch, dass die Gemeinde eine Kreisverkehrslösung favorisiert. Gerade an diesem für die Verkehrserschließung der Gemeinde (Hauptzufahrt zu den Ortsteilen See, Seeblick, Campingplatz etc.) ist eine großzügige und übersichtliche Gestaltung der Kreuzungslösung raumordnungsfachlich geboten. In die Planungskompetenz des Baubezirksamtes wird dadurch nicht eingegriffen, sondern werden nur vorausschauend beide Lösungen in ihrer Umsetzbarkeit gesichert.

 

-be-