Alleestraße neu – die Bauphase hat begonnen. Die Möglichkeit kostenfreier Antigentests in Kössen wird fortgesetzt. Hinweis auf Gefahren durch Mikroorganismen im Trinkwasser. Ankündigung der Freizeitwohnsitzabgabe 2021.
Großbaustelle Alleestraße
Wetterbedingt starteten die Bauarbeiten rund drei Tage später als geplant, inzwischen ist die Sanierung und Neugestaltung der Alleestraße jedoch in vollem Gange. Der erste von insgesamt acht Bauabschnitten betrifft den Bereich Landbrücke bis zur Einfahrt Wohnanlage Alleestraße 67.
Mit dem Baustart kam es auch zu ersten Verkehrsbehinderungen. Ein Punkt, der uns das gesamte Jahr über begleiten wird und wofür wir um Verständnis bitten. Das Bauunternehmen ist bestrebt, die Behinderungen so gering wie möglich zu halten. Vor allem sind davon natürlich Anrainer betroffen. Diese wurden und werden rechtzeitig informiert, sobald es in ihrem Bereich zu Baumaßnahmen und Sperren kommt. Die Informierung der Anrainer erfolgt durch die Gemeinde bzw. das Bauunternehmen Fröschl rund zwei Wochen vor den Einschränkungen. Ausgenommen davon sind die Bewohner der WE-Wohnanlagen. Diese werden jeweils direkt von der Hausverwaltung informiert.
Die erste Bauphase wird bis etwa Anfang Mai andauern. Für Fußgänger und Radfahrer ist die Nutzung der Alleestraße die gesamte Zeit über möglich, vereinzelt kann es jedoch zu Behinderungen kommen.
Im Rahmen der Bauarbeiten müssen leider Bäume entfernt werden. Allerdings sind wir als Gemeinde sehr darauf bedacht, diese nicht einfach zu fällen. Unser Bestreben war es von Anfang an, so viele Bäume wie möglich zu retten, da sie ein Teil unseres Ortes sind. So werden die Pflanzen, sofern es irgendwie möglich ist, ausgegraben und vorübergehend in einem eigens aufgeschütteten Humuswall eingepflanzt. Nach Beendigung der Sanierungsarbeiten werden sie wieder in die Alleestraße integriert. Einige wenige Bäume sind leider krank bzw. können nicht ausgegraben werden, diese müssen gefällt werden. Bei der Neugestaltung der Alleestraße werden die gefällten Bäume ersetzt, so dass die neue Alleestraße mindestens genauso viele Bäume säumen wie bisher.
Antigen-Testmöglichkeit in Kössen
Mitte Februar wurde in Kössen eine ortsinterne Antigen-Testmöglichkeit geschaffen. Dies vor allem, da viele Kössener in Deutschland arbeiten und deshalb regelmäßig ein negatives Testergebnis vorweisen müssen. Die ersten drei Wochen bestand eine tägliche Testmöglichkeit, die auf großes Interesse stieß. So wurden pro Woche 700 bis 800 Testungen durchgeführt. Mein großer Dank gilt an dieser Stelle den anwesenden Rot-Kreuz- und Verwaltungsmitarbeitern, die während der gesamten drei Wochen ehrenamtlich die Ärzte unterstützten.
Die Möglichkeit der Testung in Kössen wird derzeit fortgesetzt. Der Ort bleibt gleich – Schulungsheim des Roten Kreuzes hinter dem Altenwohnheim. Die aktuellen Zeiten sind auf der Gemeindehomepage sowie auf der Homepage von Dr. Ulrike Forst angeführt.
Wichtig: Diese Testmöglichkeit besteht nur für symptomfreie Personen. Anmeldung nicht erforderlich.
Gefährliche Mikroorganismen im Wasser
Da sich die Situation leider noch nicht geändert hat und die Gastronomie bzw. Hotellerie noch geschlossen sind oder nur eingeschränkt genutzt werden, weisen wir als Gemeinde noch einmal auf die Gefahr durch Mikroorganismen im Trinkwasser hin. Am bekanntesten sind dabei Legionellen, die eine Lungeninfektion verursachen können. Steht Wasser längere Zeit bzw. wird es nicht über 60 bis 70 Grad erhitzt, kann es zu einer starken Vermehrung der Mikroorganismen kommen und dadurch zu einer hohen Infektionsgefahr. Eine Situation, die durch die coronabedingte geringe bzw. Nicht-Nutzung mancher Gebäude gefördert wird. Daher sind etwa vor dem Aufsperren von Beherbergungsbetrieben bzw. bei der Nutzung der Infrastruktur unbedingt entsprechende Maßnahmen zu setzen. Genaue Informationen dazu finden Sie auf unserer Gemeindehomepage.
Freizeitwohnsitzabgabe 2021
Die 2020 in Tirol eingeführte, verpflichtende Freizeitwohnsitzabgabe ist seit dem Vorjahr jährlich, also auch 2021 zu entrichten. Bei dieser Abgabe handelt es sich um eine Selbstbemessungsabgabe, das heißt, sie wird nicht von der Gemeinde gesondert vorgeschrieben. Der Abgabenschuldner ist grundsätzlich der Eigentümer des Objekts.
Ausnahme: Ist der Freizeitwohnsitz länger als ein Jahr oder unbefristet an ein und dieselbe Person vermietet, trifft die Verpflichtung der Abgabe den Mieter.
Unter Freizeitwohnsitze fallen alle Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die nur zum Aufenthalt während desUrlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweiligen Erholungszwecken dienen.
Die Höhe der Abgabe bezieht sich auf die Größe der Nutzfläche.
Die Überweisung hat direkt an die Gemeinde zugunsten einer der drei Gemeindebankverbindungen zu erfolgen (siehe unten).
Nähere Informationen sind auf der Gemeindehomepage angeführt bzw. bei der Finanzverwaltung erhältlich.
Eine Untersuchung hat gezeigt, dass die Menschen seit Beginn der Corona-Krise weitaus weniger Schritte pro Tag zurücklegen. Bewegung ist jedoch für unser Wohlbefinden und die Gesundheit äußerst wichtig. Daher lade ich sie ein, mit den warmen Frühjahrstemperaturen die zahlreichen Wander- und Spazierwege in und rund um Kössen für eine Extraportion Bewegung zu nutzen.
Ich wünsche Ihnen einen wundervollen Frühling.
Ihr Bürgermeister
Reinhold Flörl
Hinweis zur Freizeitwohnsitzabgabe
Die Freizeitwohnsitzabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe. Das heißt, dass nicht die Gemeinde, sondern der Abgabenschuldner selbst die Abgabe zu bemessen und an die Gemeinde zu entrichten hat! Dieser Betrag ist auch dieses Jahr wieder bis 30. April 2021 an die Gemeinde unter Angabe der Nutzfläche zu überweisen.
Höhe der Abgabe:
a) bis 30 m² Nutzfläche mit € 240,00
b) von mehr als 30 m² bis 60 m² Nutzfläche mit € 480,00
c) von mehr als 60 m² bis 90 m² Nutzfläche mit € 700,00
d) von mehr als 90 m² bis 150 m² Nutzfläche mit € 1.000,00
e) von mehr als 150 m² bis 200 m² Nutzfläche mit € 1.400,00
f) von mehr als 200 m² bis 250 m² Nutzfläche mit € 1.800,00
g) von mehr als 250 m² Nutzfläche mit € 2.200,00
Die Überweisung hat direkt auf ein Konto der Gemeinde Kössen zu erfolgen. Auf dem Einzahlungsbeleg sind anzuführen:
• die Adresse des Freizeitwohnsitzes
• der Name des Freizeitwohnsitz-Eigentümers und
• die Angabe der Nutzfläche
Bankverbindungen:
Raiffeisenbank:
IBAN: AT93 3626 4000 0002 0933/BIC: RZTIAT22264
Volksbank:
IBAN: AT46 4239 0020 1001 0017/BIC: VBOEATWWKUF
Sparkasse:
IBAN: AT94 2050 6018 0000 0083/BIC: SPKUAT22
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Kössen unter: https://www.koessen.tirol.gv.at/Information_zur_Freizeitwohnsitzabgabe_ab_1_1_2020