Lieber Hundebesitzer,
liebe Hundebesitzerin!

Aus gegebenem Anlass müssen wir auf die Verordnung vom 27.04.2020 über die Hundeleinenpflicht und Hundekotaufnahme erinnern. Leider sind unsere Spazier- und Wanderwege wieder vermehrt mit Hundekot verschmutzt.

Um das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren nicht zu gefährden oder Menschen nicht über das zumutbare Maß hinaus zu belästigen, bitten wir alle HundebesitzerInnen erneut, sich an die Hundeleinenpflicht und die Pflicht zur Entfernung des Hundekots zu halten. Der aufgehobene Hundekot ist in die dafür bereitgestellten Behälter zu entsorgen – der Umwelt und unseren Mitmenschen zuliebe.

Die Gemeinde Kössen weist darauf hin, dass Missachtungen der Verordnung bei der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel zur Anzeige gebracht werden.

Entleerung der Restmülltonnen

Wir bitten zu beachten, dass die Restmülltonne am jeweiligen Abholtag um 06:00 Uhr zur Entleerung bereit steht.

Erwin Schweinester
Obmann Umweltausschuss