Jubiläumsgabe des Landes Tirol bei Jubelhochzeiten
Für alle Ehepaare, die das Fest der Goldenen Hochzeit (50 Jahre), der Diamantenen Hochzeit (60 Jahre) oder der Gnadenhochzeit (70 Jahre) feiern, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Gewährung der Jubiläumsgabe des Landes Tirol zu stellen. Die Jubiläumsgabe beträgt je nach Jubelhochzeit zwischen € 750,- und € 1.100,-
Der Antrag ist von den Eheleuten spätestens innerhalb eines Jahres nach dem Hochzeitsjubiläum bei der Gemeinde Kössen einzubringen, Margit Dornauer (05375 6201 11) unterstützt Euch gerne dabei! Bitte die Heiratsurkunde mitbringen.
Voraussetzung ist die EU-Staatsbürgerschaft beider Eheleute, ein gemeinsamer Wohnsitz in Tirol seit mindestens 25 Jahren bis zur Jubelhochzeit sowie eine bestehende eheliche Lebensgemeinschaft.