Bau des Bildungszentrums trotz Wintereinbruch im Zeitplan. Schrankenanlage wurde am Parkplatz Mooslenz montiert. Hinweis auf Winterdienst für Private laut Straßenverkehrsordnung.

 

Betonplatte für das Bildungszentrum

Aus derzeitiger Sicht hält der festgelegte Bauzeitplan für den Bau des Bildungszentrums trotz Schnee und kalten Temperaturen. Das heißt die Bodenbetonplatte wurde wie geplant noch vor Weihnachten gegossen. Ein äußerst wichtiger Schritt, der garantiert, dass 2024 die Arbeiten an der Baustelle ehest möglich wieder aufgenommen werden können. Derzeit ist eine Winterpause von drei bis vier Wochen ab Weihnachten geplant. Die ersten Arbeiten 2024 drehen sich um die Betonierung der Wände des zweiten Untergeschosses und die anschließende Hinterfüllung.

Schrankenanlage Mooslenz steht

Nach Lieferschwierigkeiten kamen nun die Schrankenanlage und der Kassenautomat an und wurden auch bereits an den vorgesehenen Stellen beim Parkplatz Mooslenz montiert. Für die Inbetriebnahme sind nun noch individuelle Software-Anpassungen notwendig. Laut derzeitigem Plan wird die Anlage Anfang 2024 in Betrieb gehen. Bis dorthin muss bei der Parkplatznutzung der bisher schon vor Ort befindliche blau Parkautomat genutzt werden.

 

Privater Winterdienst

Der Winter hat uns heuer schon einiges an Schnee beschert. Mit der weißen Pracht gehen nicht nur Schneemann bauen, Skifahren oder Rodeln einher, sondern auch die Schneeräumung. Daher wieder mein Hinweis auf die rechtlichen Vorgaben zur Schneeräumung für Private laut Straßenverkehrsordnung.

Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet haben sicherzustellen, dass öffentliche Gehsteige und Gehwege entlang ihrer Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als drei Metern in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr schneefrei und begehbar sind. Zusätzlich zur Schneeräumung muss bei Glatteisgefahr auch eine ausreichende Streuung der Wege erfolgen. Ist kein Gehsteig vorhanden, muss entlang des Grundstücks ein etwa ein Meter langer Bereich geräumt und im Bedarfsfall gestreut werden. Bitte achten sie auch auf Schneewächten und Eisbildungen auf den Dächern – eine unterschätzte Gefahr für die auch der Liegenschaftseigentümer die Verantwortung trägt. Schneewächten und Eisbildungen an den Dächern müssen laut Straßenverkehrsordnung entfernt werden. Auch sind Hecken und dergleichen von Schneemassen zu befreien, wenn durch die örtliche Nähe Gefahr besteht, dass darauf befindlicher Schnee auf Straße, Gehweg usw. fällt.

Der Schnee darf bei all diesen Maßnahmen oder auch bei der Räumung der Einfahrt nicht auf öffentliches Gut – Straßen, Gehwege, Plätze usw. geschöpft bzw. dort abgelagert werden darf.

Einige Gemeindemitarbeiter sind während den Schneefällen wieder im Sondereinsatz. Sie sind sehr bemüht, möglichst schnell alle Straßen und Gehwege freizuräumen. Bitte aber um Verständnis, dass sie nicht überall gleichzeitig sein können und es einen genauen Plan gibt, wie die Straßen und Wege geräumt werden. Die Gemeindemitarbeiter achten darauf, dass bei ihren Einsätzen keine Einfahrten zugeschüttet werden. Vor allem bei großen Schneemengen kann dies jedoch kaum vermieden werden und ist laut Gesetz zu akzeptieren. Ich bitte Sie um Ihr Verständnis.

 

Die Weihnachtstage stehen unmittelbar bevor und damit wünsche ich Ihnen allen, liebe Kössener, im Namen der Gemeinde ein wunderschönes Weihnachtsfest und entspannte Festtage. Es ist mir ein besonderes Anliegen, an dieser Stelle unsere Gemeindemitarbeiter hervorzuheben. Danke für euren engagierten Einsatz im nun endenden Jahr. Und natürlich allen schon einmal die besten Wünsche für 2024.